Kleine Zeitung vom 27.05.2009

Kann Alkoholverbot für mehr Ruhe sorgen?

Die FPÖ fordert für Mürzzuschlag eine Alkoholverordnung: Kein Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen. Man will das Anliegen diskutieren.

Bierdosen auf Spielplätzen, liegengelassene Flaschen verschmutzte Spielgeräte. Lärmbelästigung, Verunreinigungen und Belästigung von Passanten im Bereich des Stadtplatzes – all das führte FP-Gemeinderat Arnd Meißl als sichtbare Folgen von Alkoholkonsum an. Er stellte deshalb bei der jüngsten Gemeinderatssitzung den Antrag, die Stadt Mürzzuschlag solle ein Alkoholverbot auf öffenlichen Plätzen verordnen: unter anderem für Stadtplatz, Jaklinplatz, die Wienerstraße in der Innenstadt sowie alle Spielplätze.

Als positiv registrierte Meißl, dass Streetworker sich bereits der Sache angenommen hätten. Aber der Einsatz habe – auch wegen zu wenig zeitlicher Verfügbarkeit – nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Meißl: „Reden und Zuschauen alleine ist offenbar nicht der richtige Weg.“

Dass das Problem vielschichtig ist, zeigte sich an der sofort aufflammenden Diskussion. Bürgermeister Karl Rudischer warf mit einem Witz die Frage der praktischen Umsetzung auf: „Und wenn wir uns bei der Schirmbar zuprosten?“ Dafür sieht aber die Verordnung, die Meißl eingebracht hat, Ausnahmen vor: Mit Gewerbeberechtigung darf ausgeschenkt werden – und auch bei genehmigten Veranstaltungen.

Franz Rosenblattl von der Liste „Pro MZ“ argumentierte, dass durch ein Verbot das Problem nicht beseitigt, sondern nur verlagert werde. Und Grün-Gemeinderat Erwin Holzer meinte: Man sollte nicht mit zweierlei Maß messen, die einen verdammen, das andere tolerieren: „Wenn sich alle beim Bauernsilvester besaufen, dann ist das ein Event.“

In Ruhe entscheiden

Der Bürgermeister meinte angesichts der Differenzen: „Das ist eine größere Diskussion.“ Er verwies den Antrag an den zuständigen Ausschuss, der sich auch mit der Exekutierbarkeit beschäftigen muss. Die hat nämlich ihre Tücken, denn die Polizei kann nur bei Vergehen einschreiten, die das Landessicherheitsgesetz erfasst: Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen gehört nicht dazu, Lärmerregung aber sehr wohl. Einer, der leise trinkt und sonst nichts tut, gegen den gibt es keine Handhabe. Nur eine Stadtpolizei müsste eine Verordnung der Gemeinde exekutieren, die hat Mürzzuschlag aber nicht.

Veröffentlicht: 6. Juni 2009