16-01-25 Richtsätze 2025. Service: Richtsätze 2025 Pensionen
- Ausgleichszulage netto Mindestpension mit Ausgleichszulage für Alleinstehende: .€ 1.209,66 für Ehepaare, eingetragene Partnerschaften: ................€ 1.907,35 Erhöhung pro Kind: ............€ 186,54
Sozialunterstützung Höchstsätze für 2025 Alleinstehende und Alleinerzieher/innen: .....€ 1.209,01 Volljährige im gemeinsamen Haushalt pro Person........... € 846,31 ab 3. volljährige Person: ....€ 544,05 1., 2., 3. Kind: ............................€ 253,98 ab dem 4. Kind: ......................€ 211,58 Der Höchstsatz teilt sich zu 60 % (€ 725,46) in Lebensunterhalt und zu 40 % (€ 483,60) in Wohnbedarf. Betragen die Wohnkosten (Miete, Heizung, Strom, Haushaltsversicherung) weniger als 40 % werden nur die tatsächlichen Wohnkosten ausbezahlt. Übersteigen die Wohnkosten die 40 %, wird eine Wohnkostenpauschale in Höhe von max. 20 % (€ 241,80) gewährt.
Rezeptgebührenbefreiung Befreit sind Personen mit niedrigem…