Mürzzuschlager Gemeinderatssitzung

Gemeinderat gegen den Regress

Bei der Gemeinderatssitzung am Donnerstag brachten die 3 Gemeinderäte Rosenblattl, Eisinger (beide KPÖ) und Thonhauser (Grüne) einen sogenannten Dringlichkeitsantrag zum Pflegeregress ein. Dieser wurde auch einstimmig angenommen.

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mürzzuschlag spricht sich für die Abschaffung der Kostenbeteiligungspflicht (Regress) für Angehörige von pflegebedürftigen Personen und Bezieher von Mindestsicherung aus und fordert das Land Steiermark auf diese Regelung abzuschaffen und sich für eine einheitliche Lösung in Österreich einzusetzen.

 

Begründung:

Bei bestimmten Leistungen, wie der Unterbringung in einem Pflegeheim oder dem Bezug der Mindestsicherung wird je nach Einkommen eine Zuzahlung (Regress) vorgeschrieben. Dabei haften Ehegatten, Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern.

Bereits ab einem Einkommen ab 1.286 Euro monatlich (1.500 Euro wenn man kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bezieht) muss ein Kostenrückersatz geleistet werden. Eine Indexanpassung gibt es nicht. Auf andere Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ehepartner) wird keine Rücksicht genommen. Auch  individuelle Notlagen bleiben unberücksichtigt.   

In unseren Sozialsprechstunden haben wir immer wieder gesehen wie unsozial der Regress ist. Eltern wollen ihre Kinder nicht belasten und verzichten daher oft auf Leistungen. Kinder wollen nicht von ihren Eltern abhängig sein.

Auch der Kärntner SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser meinte wörtlich: „Ältere Menschen zur Verzweiflung zu bringen, indem man ihnen das Gefühl gibt, ihren Kindern auf der Tasche zu liegen, ist das Schlimmste, das man ihnen antun kann.“

Nach dem Wahlsieg der SPÖ in Kärnten wurde der Regress abgeschafft. Nun gibt es den Regress für Angehörige nur noch in der Steiermark. Das ist unsozial und eine Benachteiligung der Steirerinnen und Steirer, deshalb ersuchen wir den oben genannten Antrag zu beschließen.

Konstituierende Gemeinderatssitzung des neuen Mürzzuschlager Gemeinderates

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Service

16-01-25 Richt­sät­ze 2025. Ser­vice: Richt­sät­ze 2025 Pen­sio­nen - Aus­g­leichs­zu­la­ge net­to Min­dest­pen­si­on mit Aus­g­leichs­zu­la­ge für Al­lein­ste­hen­de: .€ 1.209,66 für Ehe­paa­re, ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaf­ten: ................€ 1.907,35 Er­höh­ung pro Kind: ............€ 186,54 So­zial­un­ter­s­tüt­zung Höchst­sät­ze für 2025 Al­lein­ste­hen­de und Al­lein­er­zie­her/in­nen: .....€ 1.209,01 Voll­jäh­ri­ge im ge­mein­sa­men Haus­halt pro Per­son...........…

Veröffentlicht: 27. Juni 2013