Mürzzuschlag gegen die "Wohnunterstützung" Neu

Einstimmiger Beschluss der KPÖ im Gemeinderat

Wir freuen uns, dass ein von der KPÖ vorgeschlagener Dringlichkeitsantrag von allen Fraktionen unterstützt wurde. Darin fordert der Mürzer Gemeinderat in einer Petition die Landesregierung (im Besonderen Landesrätin Kampus)  auf, die ab 1. September geltende „Wohnunterstützung“ wieder zurückzunehmen.

Diese beinhaltet gravierende Verschlechterungen, gegenüber der alten Wohnbeihilfe. Diese wurde seit 2010 schon mehrmals reduziert, war jedoch noch weitgehend sozialer als die völlig unzureichende „Wohnunterstützung“.

So soll es keine Unterstützung geben, sobald jemand mehr als 4188 € an Erspartes hat. Wer also mühsamst einen Notgroschen angelegt hat, muss zuerst diesen verbrauchen!
Genauso unverständlich ist, dass bei der Berechnung nunmehr die Familienbeihilfe zum Familieneinkommen gerechnet wird und somit viele Familien von der „Wohnunterstützung“ ausgeschlossen werden.

Konstituierende Gemeinderatssitzung des neuen Mürzzuschlager Gemeinderates

26-04-25 Drei KPÖ Ge­mein­de­rä­te an­ge­lobt!. Kon­sti­tu­ie­ren­de Sit­zung des Mür­zer Ge­mein­de­ra­tes Am 23.April fand im Kunst­haus Mürz­zu­schlag die An­ge­lo­bung der Ge­mein­de­rä­te nach dem Er­geb­nis der GRW vom März 2025 statt. GR Franz Ro­sen­blattl lei­te­te als äl­tes­ter Ge­mein­de­rat die Ge­mein­de­rats­sit­zung. Von den 25 Ge­mein­de­rä­ten war le­dig­lich Il­se…

Gemeinderatswahl 2025

08-04-25 Die KPÖ Mürz­zu­schlag konn­te ih­re drei Man­da­te hal­ten und die ÖVP wie­der über­ho­len!. Mit Franz Ro­sen­blattl und Tho­mas Geßl­bau­er sind wie­der 2 Ge­mein­de­rä­te der vor­aus­ge­gan­ge­nen Pe­rio­de im Mürz­zu­schla­ger Stadt­par­la­ment ver­t­re­ten. Als drit­tes Ge­mein­de­rats­mit­g­lied zieht San­d­ra Ro­do­schek wie­der (sie war be­reits von 2015-2020 im Ge­mein­de­rat tä­tig)ein.                …

Service

16-01-25 Richt­sät­ze 2025. Ser­vice: Richt­sät­ze 2025 Pen­sio­nen - Aus­g­leichs­zu­la­ge net­to Min­dest­pen­si­on mit Aus­g­leichs­zu­la­ge für Al­lein­ste­hen­de: .€ 1.209,66 für Ehe­paa­re, ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaf­ten: ................€ 1.907,35 Er­höh­ung pro Kind: ............€ 186,54 So­zial­un­ter­s­tüt­zung Höchst­sät­ze für 2025 Al­lein­ste­hen­de und Al­lein­er­zie­her/in­nen: .....€ 1.209,01 Voll­jäh­ri­ge im ge­mein­sa­men Haus­halt pro Per­son...........…

Veröffentlicht: 5. Oktober 2016