Mürzzuschlag ist TTIP/CETA und TiSA frei
KPÖ Antrag einstimmig angenommen
Mürzzuschlag erklärt sich zur "TTIP/CETA/TiSA- freien Gemeinde!
Auf Antrag der KPÖ Gemeinderäte von Mürzzuschlag verabschiedete der Mürzer Gemeinderat einstimmig eine Resolution und erklärte hiermit die obersteirische Industriestadt zur TTIP/CETA/TiSA- freien Gemeinde.
Der Wortlaut der Resolution mitsamt der Begründung ist nachstehend angeführt:
Dringlichkeitsantrag gemäß § 54 Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung eingebracht von den Gemeinderäten Franz Rosenblattl, Sandra Kern und Stefan Sommersguter
Die Gemeinde Mürzzuschlag erklärt sich zur "TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde".
Mit der Erklärung zur TTIP/CETA/TiSA- freien Gemeinde werden folgende Forde-rungen an die Bundesregierung, an die Abgeordneten des Nationalrates und an das europäische Parlament verbunden:
•
kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, welche die Gemeindeau-tonomie bei der Sicherstellung der öffentlichen Dienstleistungen untergraben oder ihre Rechte auf Regulierung einschränken
•
kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, die Instrumente des In-vestitionsschutzes enthalten
•
Aussetzen der TTIP & TiSA-Verhandlungen, solange die verhandlungsrelevanten Dokumente nicht offengelegt sind und es keinen demokratischen Prozess gibt
•
Ablehnen des CETA-Abkommens durch die österreichische Regierung bzw. die Abgeordneten des Nationalrates bzw. die österreichischen Abgeordneten zum Eu-ropäischen Parlament
•
die Offenlegung der Verhandlungsunterlagen aller derzeit verhandelten Abkom-men, insbesondere von TTIP, CETA und TiSA für BürgerrInnen und Parlamentarie-rInnen
•
die begleitende öffentliche Auseinandersetzung mit den Verhandlungsinhalten während der gesamten Verhandlungsdauer im österreichischen und Europäischen Parlament unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen
Begründung:
Im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sowie
der CETA- und TiSA-Abkommen verhandelt die EU-Kommission im Auftrag der Mitgliedsländer weitere Deregulierungsmaßnahmen und –schritte, die alle Lebensbereiche betreffen. Teilbereiche davon sind der Dienstleistungssektor und die öffentliche Auftragsvergabe. Laut dem durchgesickerten Verhandlungsmandat für TTIP und den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten für CETA und TiSA ist das Ziel dieser Abkommen, bestehende
Liberalisierungen des Dienstleistungsbereichs über diese Abkommen festzuschreiben.
Alle öffentlichen Dienstleistungen, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind und zu denen alle BürgerInnen freien Zugang haben müssen, sind von diesen Abkommen betroffen: Gesundheit, Bildung, Energieversorgung, Wasser, Transporte, öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, Kultur und Freizeit, Abfallwirtschaft, Alterspflege usw.
Lediglich jene Bereiche, die explizit in Form eines Negativlistenansatzes ausgenommen
werden, fallen nicht darunter.
Darüber hinaus sollen Konzerne, die in einer der Regionen bzw. Länder, die TTIP, CETA und TiSA verhandeln, eine Niederlassung haben, in Zukunft bei der Ausschreibung von öffentlichen Verträgen mitbieten können.
Freihandelsabkommen – so auch diese – sind für alle Gebietskörperschaften, also vom Bund über die Bundesländer bis zu den Gemeinden gültig; sie sind für alle Gebietskörperschaften verpflichtend. Bundesländer und Gemeinden sind also direkt betroffen. TTIP, CETA und TiSA stellen das Subsidiaritätsprinzip in Frage, indem sie namentlich die Möglichkeit der lokalen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen einschränken im Dienstleistungsbereich eine eigenständige Politik zu betreiben. Die zwingende Gleichbehandlung von lokalen und ausländischen Anbietern (Prinzip der "Inländerbehandlung")
macht Regionalpolitik oder die Förderung von Nahversorgung unmöglich.
Im Rahmen von TTIP und CETA sollen Konzernen auch Klagerechte gegenüber Staaten zugesprochen werden – der sogenannte Investitionsschutz. Solche Klagen sollen von
privaten Schiedsgerichten entschieden werden, die der Öffentlichkeit - wenn überhaupt - nur beschränkt zugänglich sind und für die es keine Berufungsmöglichkeiten gibt. Damit
können diese Konzerne in Zukunft Staaten (und indirekt Gemeinden) auf entgangenen Gewinn oder zu hohe Umweltauflagen klagen. Dies kann auch Gemeinden treffen. So
hat zum Beispiel der schwedische Energiekonzern Vattenfall 2009 Deutschland wegen zu hoher Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg geklagt.
Erstmalig wird im TTIP-Abkommen ein regulatorischer Rat verhandelt, der dieses Abkommen zu einem „lebenden Abkommen“ machen soll. Dieser Rat soll von Vertretern der Europäischen Kommission und der US-Regierung beschickt werden. Nach Abschluss der Verhandlungen sollen bestehende und zukünftige Gesetze, Vorschriften und Standards
zum Schutz von Leben und Gesundheit, zum Umwelt- und KonsumentInnenschutz insbesondere auch für den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten darauf überprüft werden,
ob sie ein unnötiges Handelshemmnis zwischen den betreffenden Ländern darstellen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Harmonisierung gesetzt werden. Ausgewählte Stakeholder
(vor allem Konzerne) sollen in die Arbeit des regulatorischen Rates eingebunden werden.
Egal, welche Handels- und Investitionsabkommen verhandelt werden – ein grundlegendes Problem ist immer die fehlende Offenlegung von Verhandlungsdokumenten. Alle Verhandlungsdokumente sind geheim, weder die Position der Europäischen Kommission
noch jene der verhandelnden Ländern USA und Kanada sind bekannt. Noch gravierender
ist das diesen Verhandlungen eigene Demokratiedefizit. Dadurch, dass die Verhandlungen streng geheim und abgeschirmt von der Öffentlichkeit stattfinden, wird ein demokratischer Meinungsbildungsprozess unterbunden. Dies unterminiert die Grundpfeiler der
Demokratie und muss deshalb grundsätzlich geändert werden. Verschiedene Gemeinden in Europa haben bereits Maßnahmen gegen TTIP, CETA und TiSA ergriffen und ähnlich lautende Resolutionen unterschrieben.
Wir ersuchen um Annahme dieser Resolution. Sie ergeht an:
an Bundeskanzler Werner Faymann
an Vizekanzler u. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner
LH Hermann Schützenhöfer
LH Stv. Mag. Michael Schickhofer
an den Gemeinde- oder Städtebund
Veröffentlicht: 25. März 2016