Obersteirische Rundschau vom 10. 12.2020

Stadt gegen Bürgermeister: Rechtssache wurde beigelegt

Stadt gegen Bürgermeister: Rechtssache wurde beigelegt

Mürzzuschlag. Die Stadt Mürzzuschlag klagte wegen mangelhafter Sanierung des Hallenbaddaches, zu den involvierten Firmen zählte
auch das Architekturbüro von Bürgermeister Karl Rudischer. Jüngst gab es eine Einigung.

Für etwas Brisanz in der jüngsten Mürzzuschlager Gemeinderatssitzung sorgte der Rechtsstreit der Stadt mit Baufirmen rund um die Dachsanierungsarbeiten beim Vivax- Hallenbad, die 2018 aufgrund von Baumängeln durchgeführt werden mussten. Der Streitpunkt
sind die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von rund 122.000 Euro.
Mangelhafte Sanierung. Im Zuge der Umbauarbeiten wurde 2005 auch das Dach im Vivax- Hallenbad saniert, Generalunternehmer
war die Berndorf Bäder GmbH. 2018 wurden schließlich Baumängel festgestellt und auch unverzüglich behoben. Die Stadt forderte
daher den damaligen Generalunternehmer auf, sich anteilsmäßig an den Kosten zu beteiligen, dieser weigerte sich jedoch. „Die Berndorf Bäder GmbH wird bei Prozessverlust versuchen, bei anderen Subunternehmern zu regressieren“, erläuterte SPÖ-Vizebürgermeisterin Ursula Haghofer, die durch diesen Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung führte. Bürgermeister Karl Rudischer (ebenfalls SPÖ)
hatte den Saal aufgrund Befangenheit zwischenzeitlich verlassen. Denn eines dieser angesprochenen Subunternehmen ist sein Architekturbüro.
Rudischer betonte vorab, dass er zum damaligen Zeitpunkt noch nicht Bürgermeister war, das wurde er erst 2007. „Diese Subfirmen haben die Möglichkeit, ebenfalls am Prozess teilzunehmen. Somit werden aus einem Gegner nun vier“, so Haghofer weiter. Die
Firma Berndorf und das Architekturbüro „Rudischer & Panzenböck“ boten nun einen Ausgleich in Höhe von 48.000 Euro an, mit dem die ganze Geschichte dann vom Tisch wäre. „Bei einer Niederlage sind die Prozesskosten von den Angeklagten zu tragen. Da können schnell mehrere hundertausend Euro entstehen, was bei der geforderten Summe betriebswirtschaftlich sinnlos ist, weshalb man hier nicht auf Biegen und Brechen ein Urteil erzwingen muss“, zitierte Haghofer den Rechtsanwalt, der die Stadt in diesem Verfahren
begleitet.
Gegenstimmen der FPÖ. „Von den 48.000 Euro muss man jedoch die Kosten für die Rechtsvertretung und Gutachten in Höhe von rund 20.000 Euro abziehen, und dann bleibt nicht mehr viel über“, sagte FPÖ-Vizebürgermeister Arnd Meißl. „Es sind Fehler passiert, und diesen sollten wir weiter auf den Grund gehen, denn der Steuerzahler soll nicht auf diesen Kosten sitzenbleiben“, so Meißl. „Dass Fehler passiert sind, ist außer Frage. Nun geht es aber um den Rechtsstreit, und hier sollten wir unserem Anwalt vertrauen. Denn bei
einem Verlust würden für den Steuerzahler noch viel höhere Kosten entstehen“, sagte ÖVP Gemeinderat Manfred Rinnhofer.
Diese Meinung teilte auch KPÖ-Fraktionsführer Franz Rosenblattl: „Wir sollten darauf hören, wenn unser Rechtsvertreter sagt, das die Chancen nicht gut aussehen. Und dieser würde ja schließlich bei einem längeren Rechtsstreit und einem Prozess persönlich noch mehr verdienen.“ Der Antrag auf Zustimmung zum Vergleich in Höhe von 48.000 Euro wurde dann mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, KPÖ und Grünen gegen die der FPÖ beschlossen.

Veröffentlicht: 29. Dezember 2020